Friedrich-Ebert-Schule Uetersen
In Geborgenheit lernen
Begabungen stärken
Jedes Kind soll erfahren, dass es etwas leisten kann.
Friedrich-Ebert-Schule Uetersen
Jedes Kind soll erfahren, dass es etwas leisten kann.
2025 / 2026
Den Vorsitz unseres Schulelternbeirats übernehmen im aktuellen Schuljahr: Frau Kolberg, Frau Neudhöfer, Frau Beck und Frau Abdul-Rahman.
Im Kreiselternbeirat des Kreises Pinneberg vertreten uns Frau Beck und Frau Hammer.
Der Schulelternbeirat (SEB) vertritt die Interessen aller Eltern und Erziehungsberechtigten unserer Schule.
Der Klassenelternbeirat setzt sich aus den gewählten Elternsprecherinnen und -sprechern der einzelnen Klassen zusammen.
Der Klassenelternbeirat vertritt die Eltern einer Klasse. Er wird zu Beginn der 1. und erneut zu Beginn der 3. Klasse für jeweils zwei Jahre gewählt und sollte aus mindestens zwei Vertretern bestehen.
Seine zentralen Aufgaben sind:
Ansprechpartner für die Eltern der Klasse sowie für Klassen- und Fachlehrkräfte und Bindeglied zwischen beiden Seiten.
Organisation der Klassenelternabende, die einmal pro Schulhalbjahr stattfinden. Terminabsprachen und Einladungen erfolgen in Abstimmung mit der Klassenlehrkraft.
Teilnahme an Zeugniskonferenzen durch die Elternsprecher der Klasse – mit beratender Funktion.
Mitwirkung im Schulelternbeirat: Der/die 1. Vorsitzende des Klassenelternbeirats ist automatisch Teil des Schulelternbeirats. Weitere Mitglieder des Klassenelternbeirats sind herzlich eingeladen, an den SEB-Sitzungen teilzunehmen.
Der Schulelternbeirat tagt zweimal pro Halbjahr.
Hier werden aktuelle Entwicklungen an der Schule besprochen und Entscheidungen der Schulkonferenz vorbereitet.
Eltern können ihre Anliegen – Sorgen, Anregungen oder Fragen – über ihre Elternvertreterinnen und -vertreter in den SEB einbringen. Diese sorgen dafür, dass Themen diskutiert und bei Bedarf Maßnahmen eingeleitet werden.
Der Schulelternbeirat entsendet Mitglieder in:
die Schulkonferenz,
die Fachkonferenzen,
verschiedene Arbeitsgruppen,
sowie in den Kreiselternbeirat des Kreises Pinneberg.
Ein regelmäßiger Austausch zwischen Schulelternbeirat und Schulleitung ist gewährleistet.
Elternvertreterinnen und Elternvertreter sind verpflichtet, über vertrauliche Informationen sowohl während ihrer Amtszeit als auch danach Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt insbesondere für:
personenbezogene Themen in Zeugnis-, Klassen- und Schulkonferenzen,
vertrauliche Gespräche zwischen Klassenelternbeirat und Eltern oder Lehrkräften.
Die Verschwiegenheitspflicht gilt nicht für offenkundige Informationen oder solche, die keiner Geheimhaltung bedürfen.
Die Mitarbeit als Elternvertreterin oder Elternvertreter ist ehrenamtlich. Alle Mandatsträgerinnen und Mandatsträger handeln unabhängig und sind einzig ihrem Gewissen verpflichtet – nicht an Weisungen oder Aufträge gebunden.
Kontakt: