Friedrich-Ebert-Schule Uetersen

In Geborgenheit lernen
Begabungen stärken

Jedes Kind soll erfahren, dass es etwas leisten kann.

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Schulelternbeirat

Elternbeitrat-Foto

2025 / 2026

 

Den Vorsitz unseres Schulelternbeirats übernehmen im aktuellen Schuljahr: Frau Kolberg, Frau Neudhöfer, Frau Beck und Frau Abdul-Rahman.

 

Im Kreiselternbeirat des Kreises Pinneberg vertreten uns Frau Beck und Frau Hammer.

 

Der Schulelternbeirat (SEB) vertritt die Interessen aller Eltern und Erziehungsberechtigten unserer Schule.

 

Aufgaben und Struktur der Elternvertretung (Klassenelternbeirat)

Der Klassenelternbeirat setzt sich aus den gewählten Elternsprecherinnen und -sprechern der einzelnen Klassen zusammen.

 

Der Klassenelternbeirat vertritt die Eltern einer Klasse. Er wird zu Beginn der 1. und erneut zu Beginn der 3. Klasse für jeweils zwei Jahre gewählt und sollte aus mindestens zwei Vertretern bestehen.

 

Seine zentralen Aufgaben sind:

  • Ansprechpartner für die Eltern der Klasse sowie für Klassen- und Fachlehrkräfte und Bindeglied zwischen beiden Seiten.

  • Organisation der Klassenelternabende, die einmal pro Schulhalbjahr stattfinden. Terminabsprachen und Einladungen erfolgen in Abstimmung mit der Klassenlehrkraft.

  • Teilnahme an Zeugniskonferenzen durch die Elternsprecher der Klasse – mit beratender Funktion.

  • Mitwirkung im Schulelternbeirat: Der/die 1. Vorsitzende des Klassenelternbeirats ist automatisch Teil des Schulelternbeirats. Weitere Mitglieder des Klassenelternbeirats sind herzlich eingeladen, an den SEB-Sitzungen teilzunehmen.

 

Arbeit des Schulelternbeirats

Der Schulelternbeirat tagt zweimal pro Halbjahr.

 

Hier werden aktuelle Entwicklungen an der Schule besprochen und Entscheidungen der Schulkonferenz vorbereitet.

 

Eltern können ihre Anliegen – Sorgen, Anregungen oder Fragen – über ihre Elternvertreterinnen und -vertreter in den SEB einbringen. Diese sorgen dafür, dass Themen diskutiert und bei Bedarf Maßnahmen eingeleitet werden.

 

Der Schulelternbeirat entsendet Mitglieder in:

  • die Schulkonferenz,

  • die Fachkonferenzen,

  • verschiedene Arbeitsgruppen,

  • sowie in den Kreiselternbeirat des Kreises Pinneberg.

Ein regelmäßiger Austausch zwischen Schulelternbeirat und Schulleitung ist gewährleistet.

 

Verschwiegenheitspflicht

Elternvertreterinnen und Elternvertreter sind verpflichtet, über vertrauliche Informationen sowohl während ihrer Amtszeit als auch danach Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt insbesondere für:

  • personenbezogene Themen in Zeugnis-, Klassen- und Schulkonferenzen,

  • vertrauliche Gespräche zwischen Klassenelternbeirat und Eltern oder Lehrkräften.

Die Verschwiegenheitspflicht gilt nicht für offenkundige Informationen oder solche, die keiner Geheimhaltung bedürfen.

 

Ehrenamtliche Tätigkeit

Die Mitarbeit als Elternvertreterin oder Elternvertreter ist ehrenamtlich. Alle Mandatsträgerinnen und Mandatsträger handeln unabhängig und sind einzig ihrem Gewissen verpflichtet – nicht an Weisungen oder Aufträge gebunden.

 

Kontakt: